Lang GmbH - Zeit fuer Ihre Zukunft.
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Betriebliche Altersversorgung

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Die betriebliche Altersversorgung (BAV) ist eine Form der Altersversorgung mit langer Tradition. Sie galt als eine der drei Säulen mit attraktiver staatlicher Förderung im 3-Säulen-Modell, das die typische Verteilung von Altersvorsorge auf mehrere Standbeine darstellen soll. Auch bei dem neuen Modell der 3 Schichten, das die Bundesregierung zur Veranschaulichung der Fördermaßnahmen zur Altersvorsorge seit dem 1.1.2005 benutzt, spielt die BAV eine wichtige Rolle.

Seit dem 1.1.2002 ist im Betriebsrentengesetz ein gesetzlicher Anspruch für jeden Mitarbeiter auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung geregelt. Dies ist ein erster Schritt auf dem richtigen Weg. Während in Deutschland der größte Teil der Einkünfte des Rentners noch aus der gesetzlichen Rente kommt, hat es z.B. die Niederlande bereits geschafft diesen Anteil an staatlicher Rente auf 50% zu reduzieren.
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Welchen der insgesamt 5 Durchführungswege der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter öffnet kann allerdings weitestgehend der Arbeitgeber regeln. Je mehr Mitarbeiter ein Unternehmen hat, desto größer ist das Interesse des Arbeitgebers einen einheitlichen Weg zu definieren, damit er nicht jeden individuellen Vorschlag seiner Mitarbeiter begleiten und im weiteren Verlauf auch verwalten muss. Die Einrichtung eines einheitlichen Systems (z.B. einer Pensionskasse) hat aber auch für die Mitarbeiter den Vorteil, dass sie in der Regel in den Genuss von Gruppen- und Sonderkonditionen kommen, die bei individuellen Lösungen nicht gewährt werden. Welcher Durchführungsweg für wen am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Zum einen müssen wir in zwei Personengruppen unterscheiden. Sozialversicherungspflichtige Angestellte mit einem Einkommen bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze (66.000,- € p.a.) und Geschäftsführer und leitende Angestellte mit höheren Einkommen. Für die Mitarbeiter unterhalb der BBG eignen sich am Besten die Pensionskasse und die Direktversicherung. Für die Geschäftsführer und leitenden Angestellten wird häufig die Direkt-/Pensionszusage oder die Unterstützungskasse gewählt. Alle Durchführungswege haben gemeinsam, dass der Sparbeitrag aus dem Bruttogehalt ohne Abzug von Steuern abgeführt werden kann, und erst bei späterer Auszahlung (nachgelagert) versteuert werden muss. Zusätzlich können noch Sozialabgaben eingespart werden.



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2012/02/22

© 2005-2011 Stefan Lang

gestaltung: feinschliff