Checkup für geschäftsführende Gesellschafter
Einen besonderen Service bieten wir der Gruppe der Gesellschafter Geschäftsführer.
Da dieser Personenkreis nach dem Steuerrecht als Angestellte behandelt werden und nach dem Sozialversicherungsrecht als Selbständige eingestuft sind, ergeben sich aus dieser „Zwitterrolle” zum einen besonders vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, zum anderen aber auch diverse „Fallen”, die bei einer Beratung berücksichtigt werden müssen.
Hierzu ein Beispiel:
Der Großteil der Geschäftsführerverträge sieht als Standardlösung im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung für 6 Monate vor. Die meisten Geschäftsführer haben jedoch im Rahmen ihrer Krankenversicherung die Standardregelung für ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag versichert. Die Krankenkasse leistet aber frühestens nach Beendigung der Lohnfortzahlung, also nach 6 Monaten, obwohl der Beginn nach 43 Tagen versichert ist. Diese Situation kann für die GmbH durchaus belastend werden, da bei Ausfall des Geschäftsführers 6 Monate das volle Gehalt aus der GmbH gezahlt werden muss. Zu diesem Thema gibt es verschiedene Lösungsmöglichkeiten (bis hin zu Rückerstattung von zuviel gezahlten Beiträgen durch die Krankenversicherungen), die eine gute Versorgung des Geschäftsführers im Krankheitsfall sicherstellen, ohne dabei die GmbH mit der Zahlung des vollen Gehalts zu belasten.
An diesem Beispiel wird deutlich, dass der Bedarf des Gesellschafter Geschäftsführers oftmals sehr spezielle und vor allem effiziente Lösungen fordert und ermöglicht.
„GGF Check”
- Sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?
- Evt mitarbeitende Ehegatten
- Prüfung und Analyse bestehender Pensionszusagen
- Angemessenheit, Erdienbarkeit, etc
- Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen
- Lösungsvorschläge für unterdeckte Zusagen z.B. auch durch alternative Rückdeckung wie Schiffe, Fonds etc.
- Prüfung ob Krankentagegeld zur Lohnfortzahlung gemäß Geschäftsführervertrag passt (ggf „Geld zurück”)
- Ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag spezieller Bedarf z.B. an RiLV ?
- Bedarfsanalyse zu geeigneten Formen der betrieblichen Altersversorgung
- Mit Bilanzberührung
- Ohne Bilanzberührung