Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 26. März 2009 (Az.: 10 U 1243/08) entschieden, dass ein Fahrzeughalter, der es vergisst, sein vor seinem Haus abgestelltes Auto abzuschließen und auch noch den Schlüssel sowie den Fahrzeugschein im Wagen liegen lässt, …