Das Landgericht (LG) Göttingen hat mit Urteil vom 17. September 2015 entschieden (8 O 170/14), dass Versicherte, die sich auch nur kurzfristig aus der Küche entfernen, obwohl sie gerade dabei sind, Fett zu erhitzen, grundsätzlich grob fahrlässig handeln. Eine Frau …