Das Amtsgericht (AG) München hat mit Urteil vom 16. Juni 2016 (233 C 16357/14) entschieden, dass es Sache des Fahrzeughalters ist, zu beweisen, dass der Besitzer des Baums seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, wenn ein Fahrzeug durch Äste eines umgestürzten Baums …