Das Sozialgericht Dortmund hat mit Urteil vom 21. März 2014 (Az.: S 34 R 580/13) entschieden, dass ein Geschäftsführer einer GmbH, der über eine Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft verfügt, als abhängig Beschäftigter sozialversicherungspflichtig ist, wenn er sich Arbeitnehmerrechte wie ein …