Das Amtsgericht (AG) Limburg an der Lahn hat mit Urteil vom 5. August 2015 entschieden (4 C 85/14), dass ein Unfallgeschädigter regelmäßig einen Austausch auch bei erheblichen Mehrkosten verlangen kann, wenn nach einem Unfall eine Reparatur oder ein Austausch von …
Kein Abzug „Neu für Alt” bei alt, aber intakt
Das Amtsgericht (AG) Northeim hat mit Urteil vom 24. September 2015 entschieden (3 C 495/14), dass der Schädiger bzw. sein Versicherer bei der Schadenregulierung einen Abzug „Neu für Alt“ nicht vornehmen darf, wenn bei einem Verkehrsunfall alte, aber völlig intakte …