Das Sozialgericht (SozG) Leipzig hat mit Urteil vom 3. Mai 2017 entschieden (S 22 KR 75/16), dass ausreichend ist, um im Anschluss an einen Klinikaufenthalt den Anspruch auf Krankengeldzahlung durch eine gesetzliche Krankenkasse nicht zu verlieren, wenn zunächst ein Klinikarzt …