Das Landgericht (LG) Berlin hat mit Urteil vom 26. November 2014 (23 S 3/14) entschieden, dass eine mehrdeutige Klausel in Versicherungsbedingungen im Schadenfall zu Gunsten des Versicherten auszulegen ist. Ein Mann und spätere Kläger hatte bei der beklagten Versicherung eine …