Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat mit Hinweisbeschluss vom 11. Mai 2017 (12 U 7/17) entschieden, dass geringere Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht zu stellen sind, als bei Bäumen, die sich in öffentlichem Besitz befinden, wenn sich ein Baum in Privatbesitz befindet. …