Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 29. Oktober 2013 (Az.: 2 A 11261/12.OVG) entschieden, dass die Regel, dass eine Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben muss, um im Fall des Todes des Ehepartners einen Anspruch auf Zahlung einer Hinterbliebenenrente …