Das Amtsgericht Hannover hat mit Urteil vom 30. November 2012 entschieden (Az.: 537 C 9754/12), dass ein Versicherter, der sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt, weil er einen von ihm verursachten Schaden fahrlässig übersehen hat, von seinem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer nicht in …