Das Landgericht (LG) Saarbrücken hat mit Urteil vom 21. Juni 2016 (14 S 32/16) entschieden, dass der Versicherer leistungsfrei sein kann, wenn ein Versicherungsnehmer in einem Schadenformular gestellte Fragen zu Vorschäden falsch beantwortet, obwohl er wissen muss, dass es ihm …