Das Oberlandesgericht (OLG) des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 23. Oktober 2014 entschieden (4 U 69/13), dass ein Halter eines Motorrads keinen Leistungsanspruch gegen seinen Teilkaskoversicherer hat, wenn die Betriebserlaubnis des Bikes wegen eines Umbaus erloschen ist, es auf …