Langfinger in der Sammelgarage

Stefan LangVersicherungsmakler

Das Amtsgericht (AG) München hat mit Urteil vom 20. Dezember 2016 entschieden (275 C 17874/16), dass eine Klausel in den Hausratversicherungsbedingungen, nach welcher Gegenstände, die in einer Sammelgarage aufbewahrt werden, nicht versichert sind, nicht überraschend und daher zulässig ist. Ein …