Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat mit Hinweisbeschluss vom 11. Mai 2017 (12 U 7/17) entschieden, dass geringere Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht zu stellen sind, als bei Bäumen, die sich in öffentlichem Besitz befinden, wenn sich ein Baum in Privatbesitz befindet. …
Keine Gefährdungshaftung für Baumbesitzer
Das Amtsgericht (AG) München hat mit Urteil vom 16. Juni 2016 (233 C 16357/14) entschieden, dass es Sache des Fahrzeughalters ist, zu beweisen, dass der Besitzer des Baums seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, wenn ein Fahrzeug durch Äste eines umgestürzten Baums …