Das Landgericht (LG) Siegen hat mit Urteil vom 29. Juni 2015 (3 S 9/15) entschieden, dass ein Versicherungsnehmer, der in der irrigen Annahme, dass er einen Küchenherd abgeschaltet hat, eine Abdeckplatte aus Holz auf die Kochstellen legt, grundsätzlich nicht grob …